Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Anwendungsgebiet.
Angebote, Aufträge, Verträge und Leistungen werden grundsätzlich nur nach folgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt, anders lautende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt:

§ 2. Angebote.
1.) Unsere Angebote sind freibleibend. Angebotserstellungen sind grundsätzlich kostenfrei, jedoch gilt folgende Ausnahme: Nur Reparaturkostenvoranschläge, das gilt auch für Versicherungsfälle, sind kostenpflichtig. Sie werden grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet. Diese Kosten werden im Auftragsfalle in Abzug gebracht.
2.) Angebotsunterlagen / Zeichnungen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Falle des Verstoßes werden Schadenersatzansprüche in Höhe des Aufwandes zur Erstellung der Angebotsunterlagen geltend gemacht.
3.) Zusatzleistungen, die nicht im Angebotsumfang enthalten sind, werden gesondert berechnet. Dazu zählen auch alle zusätzlichen Aufwendungen wie z.B. LKW / PKW-Fahrten, Materialien, aufgewendeten Stunden usw.
4.) Die Arbeiten werden nur auf schriftlichen Auftrag hin, und nach schriftlicher Bestätigung unsererseits, ausgeführt.

§ 3. Schriftform.
1.) Aufträge, Vertragsänderungen, -ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonische oder mündliche Auftragserteilungen sind nur mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung wirksam.
2.) Auskünfte, Angebote und Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Muster, Skizzen, Maße, Gewichtsangaben usw. sind nur annähernd maßgebend, es sei denn wir sichern sie schriftlich zu.
3.) Zusagen unserer Mitarbeiter sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig.

§ 4. Preise.
1.) Soweit nicht anders vereinbart, beinhaltet der Rechnungsbetrag das Aufmaß, die Herstellung, die Lieferung und die Montage.
2.) Beträgt die Vertragsabwicklung aufgrund eines Umstandes, den der Besteller zu vertreten hat - gerechnet ab Vertragsabschluß - mehr als vier Monate, so sind wir berechtigt, den Preis nach der am Tage der Lieferung geltenden Preisliste zu berechnen.
3.) Alle von uns genannten Preise sind NETTO Preise und verstehen sich zuzügl. der gesetzl. Mwst.
Währung: €
4.) Rechungen werden immer mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mwst.-Satzes berechnet.
5.) Bei Vertragsabschluß gelten folgende Anzahlungen:
1. Netto-Auftragsbetrag: < 5.120,00 € / 10 % Anzahlung. Rest nach Fertigstellung.
2. Netto-Auftragsbetrag: > 5.120,00 € – 25.570,00 € / 33 % bei Auftragserteilung, Rest nach Fertigstellung.
3. Netto-Auftragsbetrag: > 25.570,00 € DM / 33 % bei Auftragsvergabe, 33 % bei Lieferung, Rest nach Fertigstellung.
6.) Alternativ lt. Angebot, bzw. lt. Auftragsbestätigung.

§ 5. Lieferung.
1.) Unsere Lieferverpflichtung steht laut schriftlicher Bestätigung unter dem Vorbehalt der pünktlichen Lieferung unserer Lieferanten. (u.V.)
2.) Termin,- Montage,- oder Lieferzeitänderungen die durch zu späte Lieferung unserer Zulieferer, Urlaubszeit, Mitarbeitermangel oder Krankheit einzelner Mitarbeiter zustande kommen, werden frühzeitig per Fax, Post, e-mail oder telefonisch mitgeteilt und sind kein Grund zur Kündigung des Vertrages, bzw. Schadensersatzanspruch.
3.) Die Ausführung-, bzw. Lieferfrist beginnt erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen, Freigaben, Zeichnungen usw. und der ggf. vereinbarten Anzahlung.
4.) Soweit es infolge höherer Gewalt oder schlechter Witterung (Regen, Kälte, Schnee etc.) zu Verzögerungen kommt, ist ein Schadensersatzanspruch des Bestellers ebenfalls ausgeschlossen.
5.) Der Besteller hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für eine reibungslose Montage notwendig sind. Bei Verzögerungen gehen alle Wartezeiten und zusätzliche Kosten zu Lasten des Bestellers.
6.) Lieferungen sind nur gegen Lieferschein zulässig.
7.) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung nur vollständig. Teillieferungen sind möglich, werden jedoch gesondert nach Aufwand berechnet.
8.) Der in der Auftragsbestätigung angegebener Liefertermin ist der vorrausichtliche Liefertermin. (u.V.)

§ 6. Zahlung.
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten folgende Regelungen:
1.) Die Rechnungsbeträge sind grundsätzlich sofort zahlbar. Wenn nicht anderes vereinbart, gewähren wir bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen 2% Skonto bzw. lt. Angebot / Rechung.
2.) Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Zeitpunkt des Zahlungseinganges in Bar oder Überweisung auf eines unserer Konten.
3.) Reparaturrechungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar.
4.) Im Falle des Zahlungsverzuges ( automatisch nach 30 Tagen) oder der Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Zahlungserinnerungen / Mahnungen werden automatisch nach 8 Tagen, zuzüglich einer Mahngebühr von:

· Zahlungserinnerung: 2,00 €uro. Porto / Bearbeitungsgebühr.
· 2te Mahnung: 10,00 €uro. Porto / Bearbeitungsgebühr.
· 3te Mahnung: 15,00 €uro. Porto / Bearbeitungsgebühr.
· 4te und letzte Mahnung vor weiteren rechtlichen Schritten: 20,00 €uro. Porto / Bearbeitungsgebühr

verschickt. Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
5.) Wir behalten uns das Recht der Rechnungsabtretung an ein Inkasso-Unternehmen vor.
6.) Wechsel werden nicht angenommen.
7.) Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen nach Teilabnahme / Teillieferung zu verlangen. Das gilt auch für angefertigte und bereit- gestellte Bauteile sowie die gelieferten Gewerke auf der Baustelle. Abschlagszahlungen sind ebenfalls innerhalb 8 Tagen nach Zugang der Abschlagsrechnung zu leisten. Danach sind wir berechtigt die Arbeiten einzustellen bis die geforderten Zahlungen geleistet sind. Die uns dadurch eventuell nachweislich entstandenen finanziellen Schäden werden extra berechnet. Schadenersatzforderungen seitens des AG an uns sind ausgeschlossen.

§ 7. Sicherheiten.
1.) Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bis dahin ist eine Verpfändung oder Übereignung unzulässig. Pfändungen und andere Gefährdungen unseres Eigentums sind uns unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller haftet für sämtliche Kosten und Schäden, die uns durch derartige Zugriffe entstehen.
2.) Im Falle des gesetzlichen Eigentumsüberganges verpflichtet sich der neue Eigentümer bis zur vollständigen Bezahlung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Einräumung von Sicherungseigentum.
3.) Die Geltendmachung einer Bauhandwerkersicherung nach § 648 a BGB bzw. einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB wird ausdrücklich vorbehalten.

§ 8. Abnahme.
1.) Die von uns gelieferten und montierten Gewerke bedürfen einer förmlichen Abnahme.
2.) Eine Teilabnahme, die ebenfalls förmlich zu erfolgen hat, ist möglich.
3.) Alternativ lt. Angebot / Rechung.

§ 9. Gewährleistung.
1.) Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung durch schriftliche Anzeige zu rügen. Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige geht jeglicher Gewährleistungsanspruch verloren.
2.) Gewährleistungsansprüche hinsichtlich offensichtlicher Mängel, sofern solche gemäß Absatz 1. bestehen, verjähren in sechs Monaten, bei Bauwerken nach einem Jahr.
3.) Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Soweit erforderlich sind mehrere Nachbesserungen zulässig.

§ 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand.
(nur für Vollkaufleute)
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erkelenz, soweit gesetzlich nicht anders zwingend vorgeschrieben ist.

§ 11. Schlussbestimmungen.
Die Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.